Miterleben elterlicher Partnerschaftsgewalt

Jede vierte Frau in Deutschland erlebt Gewalt durch einen Partner. Oft dauert die Gewalt lange an und steigert sich mit der Zeit in der Intensität.
Nicht selten sind betroffene Frauen in Lebensgefahr.

Illustration zeigt zwei Kinder deren Eltern streiten

Die Gewalt kann verschiedene Formen haben, z.B.:

  • Demütigungen und Beleidigungen
  • Extreme Eifersucht und Kontrolle
  • Körperliche Gewalt
  • Sexualisierte Gewalt
  • Mord-Drohungen
  • Ökonomische Gewalt (nicht über eigenes Geld verfügen, nichts mitbestimmen dürfen in finanzieller Hinsicht)

Manchmal sind auch Männer von Gewalt durch eine Partnerin betroffen. Gewalt gibt es auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen.
In vielen dieser Familien leben Töchter und Söhne, die die Gewalt miterleben.

Sie sind oft in einer extrem schwierigen Situation:

  • Sie sind manchmal selber von Demütigungen und Gewalt betroffen
  • Sie fühlen sich oft schuldig und denken, es sei ihre Schuld, wenn es Gewalt gibt
  • Sie können sich in der Schule manchmal schlecht konzentrieren oder sie schwänzen sogar, um zuhause die Mutter zu beschützen
  • Sie leben in ständiger Angst vor erneuter Gewalt
  • Sie schämen sich, z.B. für die Mutter, die sich nicht wehrt oder für den brutalen Vater
  • dann wollen sie keine Freunde oder Freundinnen mehr nach Hause einladen.

Das alles stellt eine große Belastung dar. Die Betroffenen leiden darunter.

Was können Sie tun?

Mädchen und Jungen, die Gewalt bei den Eltern miterleben brauchen:

  • eine Ansprechperson,
  • die Ruhe bewahrt und sie unterstützt
  • die ihnen alle Gefühle „erlaubt“, auch die Liebe zum gewalttätigen Elternteil
  • die sich dennoch klar gegen Gewalt positioniert
  • Schutz und Sicherheit, was in der Familie manchmal nicht mehr gewährleistet ist

Wenn sich Ihnen ein Mädchen oder Junge anvertraut oder Sie lediglich vermuten, dass sie/er Gewalt in der Familie mitbekommt, können Sie diese Ansprechperson sein. Sie fühlen sich vielleicht überfordert, aber Sie müssen nicht alleine helfen. Oft können Sie selbst keine Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen. Dann muss das Jugendamt eingeschaltet werden. Das dürfen Sie jederzeit tun.
Und Sie können sich jederzeit an uns wenden. Wir unterstützen Sie gern. Auch das betroffene Mädchen oder der betroffene Junge kann zu uns kommen. Auch ohne dass die Eltern darüber Bescheid wissen.