Aktuelles

März 9, 2026

Frauen*streik 9. März 2026

Am 09. März beteiligen wir uns am deutschlandweiten Frauen*streik, der an den internationalen feministischen Kampftag am 08. März anknüpft.

Wir streiken, weil unsere Leben nicht verhandelbar sind. Weil patriarchale Gewalt kein Randphänomen ist, sondern Alltag – in Beziehungen, in Familien, am Arbeitsplatz, auf der Straße, in staatlichen Strukturen. Wir streiken, weil Sorgearbeit unsichtbar gemacht, abgewertet und ausgelagert wird, während ohne sie nichts funktioniert. Wir streiken, weil Befreiung nur gemeinsam möglich ist – intersektional, solidarisch und unbequem.

Wir verweigern uns einer Ordnung, die auf unserer Erschöpfung, unserer Angst und unserer Unsichtbarkeit aufbaut. Wir tun uns zusammen, weil wir genug haben: genug von sexualisierter Gewalt, genug von ökonomischer Abhängigkeit, genug von politischen Angriffen auf unsere Rechte. Wir wissen, dass feministische Kämpfe Kämpfe ums Überleben sind, ums Atmen, ums Bleiben.

Der 8. und 9. März sind für uns keine symbolischen Termine. Sie sind Momente kollektiver Unterbrechung. Momente, in denen wir sichtbar machen, was sonst selbstverständlich genommen wird. Momente, in denen wir sagen: Wir halten nicht länger still. Wir halten nicht länger aus. Wenn wir streiken, steht alles still.

 

Unser Büro bleibt an diesem Tag geschlossen – es wird keinen Telefondienst geben.

August 1, 2024

Ablaufschema bei Kindeswohlgefährdung

Arbeiten Sie beruflich mit Kindern und Jugendlichen? Machen Sie sich Sorgen, dass ein Kind oder ein:e Jugendliche:r sexuelle Gewalt oder Gewalt in der eigenen Partnerschaft erfährt oder Gewalt unter den Eltern miterleben muss? Dann haben Sie nach §§8a und b SGB VIII Anspruch auf eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft. In manchen Berufsfeldern (Kita, Jugendhilfeeinrichtungen) sind sie sogar verpflichtet dazu, eine solche Beratung zur Gefährdungseinschätzung in Anspruch zu nehmen. Wir stehen zu den genannten Themenfeldern gerne für Sie zur Verfügung. Wenn Sie eine andere Kindeswohlgefährdung vermuten, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen vom Zentrum für Kinderrechte und Kinderschutz (KuK) unter der Telefonnummer 0551 – 79 777 398. Weitere Informationen können Sie diesem Infoblatt entnehmen.

Hier finden Sie das Schema als pdf.

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